HAFTPFLICHT:
Der Grundsatz der Haftpflicht wird durch § 823 Abs. 1 BGB bestimmt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Schadensersatz verpflichtet". Man unterscheidet Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung (kein Verschuldenserfordernis).
HAUSHALTVERSICHERUNG:
Die Haushaltversicherung ist eine Kombination verschiedener Sachschadenversicherungen mit Privat-Haftpflichtversicherung. Dadurch werden der gesamte Haushalt der in der Polizze genannten Wohnung sowie das Risiko der Privathaftpflicht versichert.
HYPOTHEK:
Eine Hypothek, auch als Grundpfandkredit bekannt, ist ein langfristiger Kredit, die von Banken ausgegeben wird. Eine veränderte Forderung verändert unmittelbar die Hypothek. So wird bei Rückzahlung des Kredits die Hypothek in eine Eigentümergrundschuld gewandelt.