
und bereits heute garantierter Rente Garantie 1:
Garantierte Berechnungsgrundlagen für Ihre Pension:
Mit der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge sichern Sie sich Ihre Pension. Die Höhe Ihrer Zusatzpension wird auf Basis der heutigen Lebenserwartung kalkuliert. So ist die Höhe Ihrer Pension gesichert – ohne Wenn und Aber!
Garantie 2:Vollkommene Flexibilität mit zusätzlichen Garantieleistungen
Bereits nach Ablauf der Mindestbindefrist können Sie vollkommen flexibel über die Verwendung Ihrer Ansprüche entscheiden, wie z.B. Kapitalauszahlung oder Teilauszahlung (Bei Kapitalauszahlung werden nur 50% der staatlichen Prämie rückerstattet, zugleich werden die erwirtschafteten Erträge mit 25% nachversteuert) Weiterveranlagung im Portefeuille mit exklusiver Höchststandsgarantie oder Auch Auszahlung als steuerfreie Pension (bereits ab dem 40. Lebensjahr möglich) Wichtig: Sie müssen sich nicht heute entscheiden, sondern erst dann, wenn Sie Ihr persönliches Ziel erreicht haben!
Garantie 3:Kapitalgarantie – Höchststandsgarantie
Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge sichert Ihnen Kapitalgarantie unabhängig davon, wie Sie über Ihre Ansprüche verfügen – somit auch bei nicht widmungsgemäßer Verwendung (=Kapitalauszahlung). Die erweiterte Garantie besteht bereits erstmals nach Ende der Mindestbinde-Dauer auf Einbezahlte Beiträge Staatlich erstattete Prämien und Auf bereits erwirtschaftete Erträge Durch diese Erweiterung der Kapitalgarantie haben Sie die Gewissheit, dass bereits erreichte Erträge ebenfalls abgesichert sind!










