WARTEFRIST:
Die Wartefrist ist der Zeitraum zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Beginn der Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens. Es ist möglich die Wartefrist mit der von anderen Versicherungsträgern, die alle zur Deckung des gleichen Risikos verpflichtet sind abzugleichen.
WIDERSPRUCHSRECHT:
Wenn dem Versicherungsnehmer bei der Antragstellung nicht alle Unterlagen zur Versicherung ausgehändigt wurden, so kann er, nachdem er den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation erhalten hat, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Unterlagen dem Vertrag widersprechen. Widerspricht der Versicherungsnehmer diesem Vertrag nicht, so gilt der Vertrag auf der Grundlage der Versicherungspolice als abgeschlossen. Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag aufgehoben.